KLASSE BF17

Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren

Voraussetzung

  • München ist Hauptwohnsitz
  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Es muss mindestens 1 Begleitperson genannt werden, die folgende Voraussetzung erfüllt:
    1. Mindestens 30 Jahre Alt
    2. Seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder 3
    3. Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Antrag:
Wird bei Vorsprache am Kreisverwaltungsreferat ausgedruckt.

Folgende Unterlagen mitbringen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Bestätigung der Fahrschule bei der du dich angemeldet hast
  • Begleitpersonen /en

Du musst mindestens eine Begleitperson nennen (max. 8). Für jede Begleitperson muss das Formblattgesondert ausgedruckt werden. Du kannst dir das Formblatt im Internet unter
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/138757/fue17.html herunterladen.

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde:

  • Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 43,40 €
  • Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur wenn Klasse A1 vorhanden) 42,60 €
  • Zzgl. für die Überprüfung der Begleitpersonen (je Person) 11,00 €

In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für eine Prüfungsbescheinigung enthalten, nicht jedoch die Kosten für die Beantragung und Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

Führerscheinausstellung:
Etwa 2 Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahr sprichst du persönlich am Kreisverwaltungsreferat vor und beantragst deinen Führerschein.
Zur Antragsstellung benötigst du:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Prüfungsbescheinigung
  • 1 Passfoto, 35×45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Gebühr 7,70 €

Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt: sobald er vorliegt, bekommst du ihn per Post zugestellt.