Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren
Voraussetzung
- München ist Hauptwohnsitz
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Es muss mindestens 1 Begleitperson genannt werden, die folgende Voraussetzung erfüllt:
- Mindestens 30 Jahre Alt
- Seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder 3
- Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Antrag:
Wird bei Vorsprache am Kreisverwaltungsreferat ausgedruckt.
Folgende Unterlagen mitbringen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Bestätigung der Fahrschule bei der du dich angemeldet hast
- Begleitpersonen /en
Du musst mindestens eine Begleitperson nennen (max. 8). Für jede Begleitperson muss das Formblattgesondert ausgedruckt werden. Du kannst dir das Formblatt im Internet unter
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/138757/fue17.html herunterladen.
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde:
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 43,40 €
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur wenn Klasse A1 vorhanden) 42,60 €
- Zzgl. für die Überprüfung der Begleitpersonen (je Person) 11,00 €
In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für eine Prüfungsbescheinigung enthalten, nicht jedoch die Kosten für die Beantragung und Ausstellung des Führerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Führerscheinausstellung:
Etwa 2 Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahr sprichst du persönlich am Kreisverwaltungsreferat vor und beantragst deinen Führerschein.
Zur Antragsstellung benötigst du:
- Reisepass oder Personalausweis
- Prüfungsbescheinigung
- 1 Passfoto, 35×45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Gebühr 7,70 €
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt: sobald er vorliegt, bekommst du ihn per Post zugestellt.