Inhaber: M. Hashemi
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und erfolgt auf Grundlage eines
schriftlichen Ausbildungsvertrags. Sie richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) und dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Diese AGB sind Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die Ausbildung endet mit Bestehen der
Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss, sofern keine einvernehmliche
Fortsetzung vereinbart wird. Bei Fortsetzung gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise laut
Preisaushang (§ 19 FahrlG). Hierauf weist die Fahrschule gesondert hin.
2. Entgelte und Preisaushang
Alle Entgelte werden im Ausbildungsvertrag festgelegt und entsprechen dem jeweils aktuellen
Preisaushang der Fahrschule. Preisänderungen gelten nur bei Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses.
3. Leistungen und Entgelte
a) Grundbetrag: Deckt allgemeine Verwaltungskosten und den theoretischen Unterricht bis zur ersten
theoretischen Prüfung. Bei Nichtbestehen kann ein anteiliger Betrag bis max. 50 % erneut erhoben
werden. b) Fahrstunden: Das Entgelt umfasst 45 Minuten praktische Ausbildung einschließlich
Fahrzeugkosten und Versicherung. c) Prüfungsgebühren: Das Entgelt beinhaltet die Vorstellung zur
theoretischen und praktischen Prüfung. Wiederholungsprüfungen sind gesondert kostenpflichtig. d)
Absagen: Fahrstunden müssen mindestens 2 Werktage im Voraus abgesagt werden. Bei späterer Absage
kann eine Ausfallpauschale von 75 % des Stundenentgelts erhoben werden, sofern kein geringerer
Schaden nachgewiesen wird.
4. Zahlungsbedingungen
1. Grundbetrag: fällig bei Vertragsabschluss. 2. Fahrstunden: vor Beginn zu zahlen. 3. Prüfungsgebühren
(inkl. amtlicher Gebühren): spätestens 3 Werktage vor Prüfung. Verzug: Bei Zahlungsverzug kann die
Fahrschule sämtliche Leistungen – einschließlich Prüfungsanmeldungen – bis zur vollständigen
Begleichung aussetzen.
5. Kündigung
Fahrschüler: jederzeit kündbar. Fahrschule: nur aus wichtigem Grund, z. B.: Ausbildung nicht begonnen
(nach 4 Wochen), mehr als 3 Monate Unterbrechung, wiederholtes Nichtbestehen der Prüfung (mind. 2×),
grobe Verstöße gegen Anweisungen des Fahrlehrers. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
6. Entgelte bei Kündigung
Bei einer Kündigung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
des Grundbetrags, auch nicht anteilig. Bereits gezahlte Fahrstunden oder Prüfungsgebühren werden
ebenfalls nicht erstattet. Erbrachte Leistungen werden stets voll berechnet. Eine Rückzahlung des
Grundbetrags erfolgt ausschließlich bei einem fristgerechten Widerruf gemäß § 355 BGB (siehe Punkt 12).
Kein Entgelt entsteht bei Kündigung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule.
7. Termine und Verspätung
Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule. Fahrzeiten zu oder von anderen Treffpunkten
werden berechnet. Verspätung Fahrschüler: > 15 Minuten –> Ausfallzeit zu Lasten des Fahrschülers.
Verspätung Fahrlehrer: > 15 Minuten –> Fahrschüler darf gehen; die Zeit wird nachgeholt.
8. Ausschluss vom Unterricht
Bei Alkohol-, Drogenkonsum oder sonstiger Fahruntüchtigkeit erfolgt ein sofortiger Ausschluss vom
Unterricht. Es fällt eine Ausfallpauschale von 75 % des Fahrstundenentgelts an.
9. Sorgfaltspflicht
Der Fahrschüler verpflichtet sich, Fahrzeuge, Lehrmittel und Modelle sorgfältig zu behandeln.
Beschädigungen sind der Fahrschule unverzüglich zu melden.
10. Bedienung der Lehrfahrzeuge
Lehrfahrzeuge dürfen nur unter Anleitung des Fahrlehrers bedient werden. Zuwiderhandlungen können
zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
11. Ausbildungsabschluss & Prüfungsanmeldung
Der Fahrlehrer entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 6 FahrschAusbO), ob die Ausbildung
abgeschlossen ist. Die Prüfungsanmeldung ist nach Zustimmung des Fahrschülers für beide Seiten
verbindlich. Nichterscheinen zur Prüfung führt zur Zahlungspflicht.
12. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen
Wird der Ausbildungsvertrag online oder außerhalb der Fahrschulräume geschlossen, gilt ein 14-tägiges
Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Ein Muster-Widerrufsformular wird bereitgestellt. Innerhalb dieser 14
Tage kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden; bereits gezahlte Beträge
(einschließlich Grundbetrag) werden vollständig zurückerstattet. Nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht
kein Anspruch auf Rückzahlung. Der Beginn der Ausbildung vor Ablauf der Widerrufsfrist ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Fahrschülers und Verzicht auf das Widerrufsrecht möglich.
13. Datenschutz
Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine separate Datenschutzerklärung liegt vor oder ist auf der
Website abrufbar.
14. Gerichtsstand
Sofern gesetzlich zulässig und kein anderer inländischer Gerichtsstand des Fahrschülers besteht, gilt der
Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand.
Impressum
Fahrschule Hashemi
Augustenstraße 113, 80798 München
E-Mail: info@momosfahrschule.de ¦ Telefon: 0176 70540728