Klass B

Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A). Er beinhaltet die Klassen AM und L.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse B beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren. Ein Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet. Jeder neue Führerscheinbesitzer erhält diesen für zwei Jahre “auf Probe”.

Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten; 12 mal Grundunterricht + 2 mal klassenspezifischer Unterricht.

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:

  • 5 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 4 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.