Oma macht auf Fahrlehrerin – Strafanzeigen

Die 68-jährige Oma ließ ihre Enkelin, die gerade die Fahrschule besucht, mit ihrem Auto eine Runde über den Mitfahrerparkplatz neben der A6 drehen – und das unter den Augen einer Zivilsteife der Fahndung, die dort in anderer Sache unterwegs war. Jetzt bekommen Oma und Enkelin Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizeidirektion Neustadt an der Weinstraße warnt mit deutlichen Worten: „Öffentliche Parkplätze zählen zum öffentlichen Verkehrsraum. Fahrübungen ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis stellen eine Straftat dar. Fahrübungen müssen auf dafür ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen stattfinden.“